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COVID-19: Anpassung der Maßnahmen und Freigabe von Übungen bis Gruppenstärke

Geschätzte Feuerwehrkameradinnen und -kameraden!

Nachdem die Lockdown-Maßnahmen von der österreichischen Bundesregierung gelockert wurden, können auch im Feuerwehrdienst die Maßnahmen angepasst werden.
 


Dienstanweisung und Auflistung möglicher Tätigkeiten

In der Dienstanweisung wurden folgende Punkte aktualisiert:

  • Verweis auf das "Öffentliche Gesundheitsportal Österreichs" für umfangreiche Informationen zu Symptomatik und Verlauf einer COVID-19 Infektion (QR-Code)
  • Neuer Punkt "4 COVID-19 Tests" hinzugefügt
  • Neuer Punkt "5 Vorgaben für Atemschutz" hinzugefügt. Dieser Punkt entspricht inhaltlich dem bereits übermittelten Newsletter 04/2021.
  • Geringfügige Ergänzungen und Formatierungen ohne inhaltliche Änderungen


In der Auflistung der möglichen Tätigkeiten im Feuerwehrdienst wurden folgende Punkte aktualisiert:

Zusätzlich zu den allgemeinen geltenden Vorgaben wie Mindestabstand (2m), Hygienemaßnahmen, FFP2 Schutzmasken, Dokumentation mittels Anwesenheitsliste gelten für folgende Tätigkeiten neue Vorgaben:

  • Übungen und Schulungen (Seite 3) sind unter der Einhaltung der im Anhang festgelegten Maßnahmen bis Gruppenstärke möglich:

a) Im Freien bis max. 10 Personen

b) In geschlossenen Räumen ohne COVID-Tests bis max. 4 Personen

c) In geschlossenen Räumen mit COVID-Tests bis max. 10 Personen

  • Bewerbs- und Kuppeltrainings (Seite 6) sind unter der Einhaltung der im Anhang festgelegten Maßnahmen bis Gruppenstärke möglich:

a) Im Freien bis max. 10 Personen

b) In geschlossenen Räumen mit COVID-Tests bis max. 10 Personen

  • Neu-, Um- und Zubau des Feuerwehrhauses, Instandsetzungsarbeiten, Reparaturarbeiten und Geräteprüfungen auf Orts- und Bezirksebene (Seite 8) sind mit möglichst geringem Personalstand (= max. 4 Personen) und Einhaltung der im Anhang angeführten Schutzmaßnahmen durchführbar.
  • Sitzungen und Besprechungen (Seiten 9 und 10) sind unter Einhaltung der im Anhang angegebenen Maßnahmen durchführbar.


HINWEIS: Diese Angaben sind lediglich ein Auszug aus der Dienstanweisung und der Auflistung der möglichen Tätigkeiten im Feuerwehrdienst! Es wird darauf hingewiesen, dass in jedem Fall die Vorgaben aus der Dienstanweisung und dem Anhang entnommen werden müssen!

Die Dienstanweisung und der geänderte Anhang befinden sich wieder im LFV Service-Portal im Ordner "CORONA": LINK


COVID-19 Tests

Mittlerweile wurde im Land Tirol flächendeckend bei Ärzten, Apotheken, Teststraßen und weiteren Einrichtungen die Möglichkeit geschaffen, rasch und kostenlos einen COVID-Test durchführen zu lassen. Der Nachweis dieses Tests kann dann für eine bestimmte Zeitdauer (dzt. 48h) für z.B. die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (Frisörbesuch, ...) oder Reisetätigkeiten verwendet werden.

Für eine höchstmögliche Sicherheit in den Tiroler Feuerwehren wird diese Testmöglichkeit nun auch für den Feuerwehrdienst herangezogen. Der Anhang „Auflistung der möglichen Tätigkeiten im Feuerwehrdienst“ erfordert für einige Tätigkeiten wie z.B. Übungen, Schulungen oder Sitzungen einen negativen PCR- oder Antigen-Test.

Dadurch können z.B. Schulungen, Übungen oder Bewerbstrainings in geschlossenen Räumen bis max. 10 Personen durchgeführt werden.

Bei Nichtvorliegen eines negativen Testnachweises einer anerkannten Stelle (Arzt, Apotheke, Teststraße, …) ist es zudem möglich, dass das Mitglied einen Antigen-Selbsttest unmittelbar vor Beginn der Tätigkeit selbst durchführt. Dieser Test wird z.B. auch an der Landes-Feuerwehrschule verwendet und ist für die eigenständige Anwendung freigegeben. Details bitten wir der Dienstanweisung auf Seite 4 zu entnehmen. (COVID-19 Tests)

 
Sammelbestellung COVID-19 Tests

Der Landes-Feuerwehrverband Tirol organisiert, wie für die FFP2 Schutzmasken, für interessierte Feuerwehren eine Sammelbestellung an COVID-19 Selbsttests, um ggf. Mitglieder vor einer Übung, Schulung oder Sitzung zu testen. Die Tests entsprechen jenen, die auch im Schulbereich verwendet werden ("Nasenbohrertest").

Preis pro Stück: € 5,20
Mindestbestellmenge: 25 Stk.

Bei Versand zzgl. € 6,50 pro Bestellung für Verpackung und Versand.
Es besteht auch hier die Möglichkeit, ab Eintreffen der Sammelbestellung die Tests an der Anmeldung der LFS abzuholen.

Frist für Bestellungen: Sonntag, 21.02.2021, 24:00!

Bestellungen werden ausschließlich über folgenden Link entgegengenommen: LINK

Die Sammelbestellung wird am Montag, 22.02.2021 ausgelöst.
Die Lieferzeit beträgt lt. Angabe des Lieferanten max. 20 Werktage. In der Zwischenzeit wird auf die kostenlose Möglichkeit zu Tests bei ausgewählten Ärzten, Apotheken und in den Teststraßen verwiesen.

 
Gültigkeit

Die geänderte Dienstanweisung und die Auflistung der möglichen Tätigkeiten treten mit 15.02.2021 in Kraft. Die Dienstanweisung und die Auflistung der möglichen Tätigkeiten vom 22.01.2021 werden dadurch ersetzt.

Die Dienstanweisung und der geänderte Anhang befinden sich wieder im LFV Service-Portal im Ordner "CORONA": LINK

Eine aktuelle Fassung der Dienstanweisung und des Anhangs ist jederzeit in „Sharepoint / Fachinformationen und Servicedokumente / Gesetze - Richtlinien – Dienstanweisungen / CORONA“ aufrufbar.


Mit kameradschaftlichen Grüßen,

Schulleiter
OBR DI (FH) Georg Waldhart
    
Landes-Feuerwehrkommandant
LBD Ing. Peter Hölzl



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