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Waldbrandgefahr in Osttirol - Juni 2017
In den Waldbeständen des Bezirkes Lienz ist aufgrund der geringen Niederschläge der vergangenen Monate und der nun lang anhaltenden hohen Lufttemperaturen sehr starke Austrocknung, insbesondere der Streuauflagen der Waldböden, eingetreten.
Symbolbild: Waldbrand Tessenberg 2015 (Brunner Images/Walder/FF Tessenberg)
In den Waldgebieten des Bezirkes Lienz sowie in deren Gefährdungsbereichen sind jegliches Feuerentzünden und das Rauchen verboten.
Ausgenommen von diesem Verbot ist das Verbrennen von Rinde und Ästen zum Zwecke der Borkenkäferbekämpfung durch den Waldeigentümer als bekämpfungstechnische Maßnahme im Sinne der Forstschutzverordnung sowie hygienische Maßnahmen.
Rechtzeitig vor Durchführung solcher Maßnahmen hat der Waldeigentümer oder Verfügungsberechtigte das zuständige Gemeindeamt, die Feuerwehr sowie die Landeswarnzentrale zu verständigen.